Die beruflichen Stationen von
Prof. Dr. Rudolf Keplinger
- Prof. Dr. Rudolf Keplinger, Hofrat, geboren 1961
- 1983 - 1984 Polizeigrundausbildung in Linz
- 1984 - Wachzimmer Bulgariplatz der damaligen Bundespolizeidirektion Linz
- 1986 - 1990 berufsbegleitend Diplomstudium
- 1990 - Übernahme in den rechtskundigen Dienst - Kriminalpolizei der BPD, später Präsidialabteilung
- 1990 - 1991 berufsbegleitend Doktoratsstudium
- 2005 - Leiter des Landeskriminalamtes
- 2007 - Nebenbei Referent an der Fachhochschule Wiener Neustadt
- 2009 - Nebenbei Lektor an der Johannes-Kepler-Universität Linz
- 2012 - Leiter des Rechtsbüros
- 2012 - Verleihung des Berufstitels Professor
- 2021 - Wahrnehmung der Aufgaben des Geschäftsbereiches B
- 2022 - Stellvertretender Landespolizeidirektor - Geschäftsbereich B
Sie haben das Gewaltschutzgesetz reformiert - welche Eckpunkte und Ziele sehen Sie in Zukunft darin?
Das Gewaltschutzgesetz ist aus dem Jahr 1997. Ich war von Beginn an Trainer zu diesem Thema und später dann auch in alle Novellierungen eingebunden. 2018 habe ich im Rahmen einer Taskforce des Ministeriums eine Unterarbeitsgruppe geleitet, die die umfassende Novelle des § 38a SPG vorbereitet hat, also etwa das automatische Annäherungsverbot bei jedem Betretungsverbot. Ein wichtiges Ziel in dieser Arbeitsgruppe war es, die Befugnis zur Verhängung des Betretungsverbotes praxistauglich zu gestalten, was uns hoffentlich gelungen ist.
Zum Thema Gewaltschutz muss uns aber klar sein, dass wir nur die Spitze des Eisberges sehen, denn viele Menschen, die Opfer von Gewalt in der Privatsphäre werden, wenden sich weder an die Polizei noch an andere Institutionen.
Aber auch bei den polizeilichen Befugnissen ist es wichtig, die Praxis zu beobachten und gegebenenfalls gesetzliche Änderungen zu erarbeiten und vorzuschlagen. Das macht das Gewaltschutzgremium des BKA, in dem ich auch Mitglied bin.
Welche Prioritäten werden Sie im Bereich des Geschäftsbereichs B setzen?
Zum Geschäftsbereich B gehören sehr unterschiedliche Bereiche, nämlich das Rechtsbüro, das Büro Qualitätsmanagement, das Büro Budget, die Personalabteilung, die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung und die Logistikabteilung. Darüber hinaus obliegt dem Bereich auch die Fachaufsicht über die Polizeikommissariate Wels und Steyr. Alle diese Behördenagenden sind sehr gut aufgestellt. Trotzdem liegt es an den jeweiligen Führungskräften und an mir, Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und Anpassungen vorzunehmen. Da ich seit der Pensionierung meines Vorgängers vor etwa einem Jahr den Bereich ohnehin bereits interimistisch geleitet habe, wurden bereits erste Maßnahmen gesetzt. So haben wir sogenannte „Schwerpunkt-Juristen“ nominiert, die dafür sorgen, dass in Linz, Wels und Steyr die Behördenzuständigkeiten einheitlich wahrgenommen werden. So soll nicht etwa ein bestimmtes Verhalten in einer der drei Städte zu einem Führerscheinentzug führen und in einer anderen nicht. Auch für Fallkonferenzen haben wir eine Vorgangsweise entwickelt, die in nächster Zeit in ganz Österreich ausgerollt wird.
Was wollen Sie in den nächsten Jahren erreichen?
Jedenfalls ist es mein Ziel, dass der Geschäftsbereich B weiter so gut aufgestellt bleibt und sich an die ständig ändernden Anforderungen anpasst.
Darüber hinaus habe ich vor, weiterhin meine Expertise im Bundesministerium für Inneres einzubringen und an geplanten Novellen der Polizeigesetze mitzuarbeiten. Dabei liegt mein Schwerpunkt immer auch darin, Gesetze praxistauglich zu gestalten. Es nutzt das beste Gesetz nichts, wenn die Umsetzung zu kompliziert ist.