Mit 1. Jänner 2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).
Die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung ist – abhängig vom Wohnsitz bzw. vom Sitz der Firma oder des Vereines – zu bestimmten Parteienverkehrszeiten bei ausgewählten Organisationseinheiten der LPD Salzburg ( 162 kB) möglich.
Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI .
Online-Terminvereinbarung EVE
zurück
Landespolizeidirektion Salzburg Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung
Alpenstraße 90 5020 Salzburg Telefon: +43 59133 50 0 Fax: 059 133-50 7817 E-Mail: LPD-S-FGA-Fremdenpolizei@polizei.gv.at
Informationen des BMI zur EVE
Informationen und zuständige Organisationseinheiten der LPD Salzburg ( 162 kB)
Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .