Das österreichische Waffenrecht ist im Waffengesetz geregelt. Grundsätzlich gilt, dass der Besitz von Waffen aller Art durch Personen unter 18 Jahren verboten ist.
Gemeinsam mit dem "neuen zentralen Waffenregister" wurde die Registrierungspflicht für alle Schusswaffenkategorien eingeführt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf oesterreich.gv.at .
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Zentrales Waffenregister auf oesterreich.gv.at
Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .