Umsetzung der EU-Saisonier-Richtlinie (RL 2014/36/EU) ist für alle Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier künftig ein Visum C oder D vorgesehen.
Das bisherige Verfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für visumfreie Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier entfällt somit zur Gänze.
Für Visumverlängerungen bei der Landespolizeidirektion Salzburg bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung unter Telefon +43 59133 50 0.
Erreichbarkeit während den Amtsstunden Montag bis Freitag von 7:30 bis 15:30 Uhr Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr Kontaktadresse: LPD-S-FGA-Fremdenpolizei@polizei.gv.at
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BMI unter www.bmi.gv.at/visa .
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Landespolizeidirektion Salzburg Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung
Alpenstraße 90 5020 Salzburg Telefon: +43 59133 50 0 Fax: 059 133-50 7817 E-Mail: LPD-S-FGA-Fremdenpolizei@polizei.gv.at
Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .