Erteilung von Visa

Umsetzung der EU-Saisonier-Richtlinie (RL 2014/36/EU) ist für alle Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier künftig ein Visum C oder D vorgesehen.

Das bisherige Verfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für visumfreie Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier entfällt somit zur Gänze.

Für Visumverlängerungen bei der Landespolizeidirektion Salzburg bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung unter Telefon +43 59133 50 0.

Erreichbarkeit während den Amtsstunden Montag bis Freitag von 7:30 bis 15:30 Uhr
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Kontaktadresse: LPD-S-FGA-Fremdenpolizei@polizei.gv.at

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BMI unter www.bmi.gv.at/visa .


Kontakt

Landespolizeidirektion Salzburg
Fremden- und Grenzpolizeiliche
Abteilung

Alpenstraße 90
5020 Salzburg
Telefon: +43 59133 50 0
Fax: 059 133-50 7817
E-Mail: LPD-S-FGA-Fremdenpolizei@polizei.gv.at


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .