Seit November 2023 sind Termine für den Bereich Sicherheitsverwaltung ausschließlich über die elektronische Terminvereinbarung (ETV) zu buchen. Persönliche und telefonische Vereinbarungen sind nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Behördliche Termine im Rahmen des Parteienverkehrs mit der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung (SVA) sind vorab mittels ETV zu buchen. Dazu kann der seitlich angeführte QR-Code verwendet werden. Auch ein Einstieg über den unten angeführten Link "elektronische Terminvereinbarung SVA" ist möglich.
In Ausnahmefällen sind Terminbuchungen vor Ort möglich, wobei Buchungen für den gleichen Tag nicht garantiert werden können.
Für telefonische Anfragen steht die Nummer der Bürgerservicestelle der SVA zur Verfügung:
059133-50-6666
Termine können für folgende Zeiträume gebucht werden:
Montag und Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (durchgehend)
Donnerstag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Folgende Themenbereiche fallen in den Bereich der Sicherheitsverwaltung und werden von der ETV abgedeckt:
Strafamt, Strafvollzug, Begutachtungsplakette, Fahrschule, Führerschein, Führerscheinentzug, Taxi, Zulassung, ID-Austria, Identitätsausweis, Strafregisterbescheinigung, Veranstaltung, Verein, Waffenamt
erforderliche Unterlagen für eine ID Austria Registrierung:
1. Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Personalausweis, ggf. ein sonstiger amtlicher Lichtbildausweis aus dem die Staatsangehörigkeit hervorgeht oder ein zusätzlicher Nachweis der Staatsangehörigkeit)
2. Aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate, den Passbildkriterien entsprechend)
3. Bei Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft zusätzlich: Nachweis des Inlandsbezuges; z.B.: Meldebestätigung, Studierendenausweis, Bestätigung des Arbeitgebers oder Ähnliches (die Vorlage eines Nachweises ist ausreichend)"
Eine Strafregisterbescheinigung (nicht jedoch die speziellen Bescheinigungen "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" oder "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen", für die jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig ist) kann auch online beantragt werden (Handy-Signatur, kartenbasierte Bürgerkarte, ID Austria oder EU Login erforderlich).
Artikel Nr: 416426
vom Mittwoch,
25.Oktober 2023,
10:18 Uhr.
Reaktionen bitte an die LPD Salzburg