Bezirks- und Stadtpolizeikommanden
Die Bezirks- und Stadtpolizeikommanden sind den Polizeiinspektionen übergeordnet. Bezirkspolizeikommanden bestehen in allen Bezirken,
ausgenommen davon sind jene Bezirke, in denen die Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz fungiert. Dort nehmen die
Stadtpolizeikommanden die Aufgaben eines Bezirkspolizeikommandos wahr. Die Landespolizeidirektionen (LPD) führen die Dienst- und
Fachaufsicht über die Bezirks- und Stadtpolizeikommanden.