STEIERMARK

Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE)

Mit 1.1.2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).

Die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung ist – abhängig vom Wohnsitz bzw. vom Sitz der Firma oder des Vereines – zu bestimmten Parteienverkehrszeiten in Graz und Leoben möglich.

Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI .

Kontakt


Landespolizeidirektion Steiermark
Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA)
Fachbereich 2

8011 Graz, Parkring 4
Tel.: 059 133-60-2620
Mail: lpd-st-fga-fremdenpolizei@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Steiermark
Polizeikommissariat Leoben

28700 Leoben, Josef-Heißl-Straße 14
Tel.: 059 133-66-5403
Mail: pk-st-leoben@polizei.gv.at

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