Mit 1.1.2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch
Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).
Die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung ist – abhängig vom Wohnsitz bzw. vom
Sitz der Firma oder des Vereines – zu bestimmten Parteienverkehrszeiten in Graz und Leoben möglich.
Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI
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