Mit 1. Jänner 2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch
Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).
Die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE) ist – abhängig vom Wohnsitz bzw. vom Sitz der Firma oder des Vereines – zu bestimmten Parteienverkehrszeiten in Graz und Leoben möglich. Ein Termin für die Verpflichtungserklärung ist online über das unten angeführte Tool zu vereinbaren.
Bei folgenden Stellen können Sie die Erklärung nach Terminvereinbarung abgeben:
- LPD Steiermark, Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung, Parkring 4, 8010 Graz
- LPD Steiermark, Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung, Josef-Heißl-Straße 14 , 8700 Leoben
Zu beachten: Die zuständige Landespolizeidirektion ist diejenige, in deren Gebiet die einladende Person ihren Hauptwohnsitz hat. Bei Vereinen oder Unternehmen gilt der Sitz des Vereins bzw. Unternehmens. In der Steiermark kann die EVE somit nur abgegeben werden, wenn der Hauptwohnsitz der einladenden Person bzw. der Sitz des Vereins/Unternehmens ebenfalls in der Steiermark ist.
Online-Terminvereinbarung EVE
Termine stehen grundsätzlich während der Zeiten des Parteienverkehrs (Montag bis Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr) zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI .