Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE)

Mit 1. Jänner 2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).

Die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung ist – abhängig vom Wohnsitz bzw. vom Sitz der Firma oder des Vereines – zu bestimmten Parteienverkehrszeiten in Graz und Leoben möglich.

Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI .


Kontakt

Landespolizeidirektion Steiermark
Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA)
Fachbereich 2

Parkring 4
8011 Graz
Telefon: +43 59133 60 2620
E-Mail: lpd-st-fga-fremdenpolizei@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Steiermark
Polizeikommissariat Leoben

Josef-Heißl-Straße 14
8700 Leoben
Telefon: +43 59133 66 5403
E-Mail: pk-st-leoben@polizei.gv.at


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Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .