Verordnungen / Verlautbarungen

Verordnung Schutzzone Volksgarten 

Die Schutzzone im Volksgarten in Graz wurde für weitere sechs Monate und somit bis Mitte Juli 2025 nach einer umfassenden Evaluierung verlängert. 

Veröffentlicht im Internet am  14.01.2025 ,10:48 Uhr


Schutzzone im Metahofpark 

Mit 1. Oktober 2024 erhält Graz eine weitere Schutzzone. Nach einer behördlichen Überprüfung wurde der Antrag für die "Schutzzone Metahofpark" genehmigt. Die „Schutzzone Volksgartenpark“ bleibt parallel dazu bestehen. Intensivkontrollen und Schwerpunkte mit unterschiedlichen Polizeieinheiten werden weiterhin in beiden Schutzzonen durchgeführt. Dabei steht weiterhin der Schutz Minderjähriger vor Straftaten im öffentlichen Raum im Fokus der Maßnahmen. 

Veröffentlicht im Internet am  24.09.2024 ,12:15 Uhr


Schutzzone im Volksgartenpark 

Die kriminal- und sicherheitspolizeiliche Lage im öffentlichen Raum wird einer laufenden Evaluierung unterzogen. Bei einer Analyse des Volksgartenparks zeigte sich nun ein deutlicher Anstieg an Suchtmitteldelikten. Somit wird die Schutzzone in diesem Bereich erneut verordnet. 

Veröffentlicht im Internet am  12.07.2024 ,12:52 Uhr


neuere Aussendungen

ältere Aussendungen


BMI - Heute

Polizeiapp und Smartphone

Innenminister Gerhard Karner in Leobersdorf.

© BMI/Karl Schober

Innenminister Gerhard Karner und BMI-Gruppenleiter Reinhard Schnakl stellten am 21. Februar 2025 im Rahmen der Ausrüstungsoffensive der Bundespolizei moderne Körperkameras und die neue "Mobile Fallbearbeitung" vor.


Internationales & EU

Dialog mit nordafrikanischen Partnern

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops.

© BMI

Die EU-Asylagentur und die BMI-Abteilung V/B/8 organisierten einen Workshop und Studienbesuch hinsichtlich der Etablierung nationaler Asylsysteme mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern seitens nordafrikanischer Partnerstaaten, der Arabischen Liga, EU-Mitgliedstaaten sowie UNHCR in Wien.

Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .