AKTUELLE HINWEISE!

Foto

Wichtige Hinweise zur momentanen Situation sowie zur Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit Covid19!

Das Maßnahmenpaket der Regierung soll die Ausbreitung des Covid 19 eindämmen bzw. die Ansteckungsgefahr für die Bürgerinnen und Bürger minimieren bzw. verhindern.


AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN:


Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen der Bundesregierung werden alle Österreicherinnen und Österreicher aufgefordert, sich zu Hause aufzuhalten, soziale Kontakte zu vermeiden und insbesondere öffentliche Orte und Plätze nicht zu betreten.

• Soziale Kontakte: Zu all jenen Personen, mit denen man nicht in Hausgemeinschaft lebt, sprich, mit denen man sich nicht eine Wohnung/ein Einfamilienhaus teilt, sollte derzeit kein persönlicher Kontakt gepflegt werden. Insbesondere ältere Menschen, Menschen mit geschwächtem Imunsystem oder Menschen mit Vorerkrankungen sollten derzeit keine sozialen Kontakte pflegen und sich möglichst alleine, zumindest nur in der Wohngemeinschaft aufhalten.

• Einladungen, gesellschaftliche Anlässe, Veranstaltungen und dergleichen sollten derzeit nicht stattfinden bzw. gibt es bezugnehmend auf Covid19 auch ein Verbot für die meisten Veranstaltungen.

Das Betreten öffentlicher Orte ist grundsätzlich verboten!

Bezugnehmend auf diese Beschränkung gibt es momentan lediglich 4 Gründe, warum jemand sein Haus/seine Wohnung verlassen darf:

1.) Besorgung von Lebensmitteln und Medikamenten
2.) Unaufschiebbare berufliche Tätigkeiten
3.) Unterstützung von Mitmenschen oder der Allgemeinheit
4.) Kurze Spaziergänge an der frischen Luft (diese jedoch alleine oder mit einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person, wobei von anderen Personen ein Mindestabstand von EINEM Meter einzuhalten ist


EINREISEKONTROLLEN:
Information about border crossing

Hinsichtlich der Einreise von Slowenien nach Österreich gelten seit 20. März ebenfalls verstärkte Kontrollen bzw. ist die Einreise ausschließlich folgenden Personen gestattet:

• Personen, die ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich führen und vorweisen, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein.

• Personen, die österreichische Staatbürger sind, oder ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, und sich zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne verpflichten.

• Personen die durch Österreich ohne Zwischenstopp durchreisen (Urlauberheimreise), sofern deren Ausreise sichergestellt ist.

Die Regelung hinsichtlich der Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses, einer selbstüberwachten Heimquarantäne oder der Durchreise gelten nicht für:

• Güterverkehr
• Gewerblichen Verkehr mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung
Pendlerverkehr: Pendler brauchen eine Bestätigung über ein aufrechtes Arbeitsverhältnis in Österreich und müssen sich bei der Einreise einem Gesundheitscheck unterziehen. Sonst wird mit einer Abweisung (Hinderung an der Einreise) vorgegangen.
• Einsatzfahrzeuge iSd § 26 StVO sowie Fahrzeuge im öffentlichen Dienst iSd § 26a StVO


In Österreich lebende Personen, die nach Slowenien einreisen und sich dort aufhalten (bspw. für Einkäufe) sind verpflichtet, bei der Rückreise nach Österreich unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie weiters hier:
More informations on:

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen.html
www.sozialministerium.at
www.bmi.gv.at
www.justiz.gv.at
www.bmeia.gv.at


WICHTIG!

Wenn Sie konkrete Symptome (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden) bemerken, bleiben Sie bitte zu Hause und kontaktierten Sie bitte die Gesundheitsnummer 1450. Befolgen Sie die Anweisungen der Mitarbeiter.
Bei allgemeinen Fragen zum Coronavirus (zB. Informationen zur Übertragung, Symptome und Vorbeugung) erreichen Sie die Coronavirus-Hotline der AGES unter 0800 555 621


(Stand 24.März 2020)


Artikel Nr: 340536
vom Samstag,  21.März 2020,  17:58 Uhr.

Reaktionen bitte an die Redaktion. 

Teilen

BMI - Heute

Tag der Polizei

Innenminister Gerhard Karner beim Tag der Polizei.

© BMI/Karl Schober

Ein großes Informationsangebot am Wiener Minoritenplatz wurde am 26. Oktober 2024 unter anderem mit Vorführungen des EKO Cobra, der WEGA, der Polizeidiensthundeeinheit und der Polizeimusik abgerundet.


INTERNATIONALES & EU

Dialog mit nordafrikanischen Partnern

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops.

© BMI

Die EU-Asylagentur und die BMI-Abteilung V/B/8 organisierten einen Workshop und Studienbesuch hinsichtlich der Etablierung nationaler Asylsysteme mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern seitens nordafrikanischer Partnerstaaten, der Arabischen Liga, EU-Mitgliedstaaten sowie UNHCR in Wien.

PARTEIENVERKEHR

Parteienverkehr gibt es bei der LPD Steiermark ausschließlich am Standort Parkring 4, 8010 Graz (Ämtergebäude)

Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr

Amtsarzt: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Im Bereich des Verkehrsamtes der LPD Steiermark sind Führerschein- und Zulassungsangelegenheiten, Vorsprechen bzw. Antragstellungen ausschließlich mit Termin möglich. Die selbständig unter „Online-Terminreservierung Behördenweg – Terminvereinbarung“ zu vereinbaren.

Für die Abholung von Führerscheinen ist KEIN TERMIN notwendig. Diese ist von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 12:30 Uhr möglich.

Hier kommen Sie zur Online-Terminreservierung Behördenweg.

Achtung: KEIN Parteienverkehr am Standort Straßganger Straße!


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .