Die steirische Polizei wird auch an diesem Pfingstwochenende wieder verstärkte Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls zu ahnden. Ziel dabei ist es, durch die erhöhte, sichtbare Präsenz die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer sowie deren korrektes Verhalten zu stärken.
Ob mit dem Auto, auf dem Motorrad oder auch sportlich zu Fuß oder mit dem Fahrrad– zu Pfingsten werden viele wieder das verlängerte Wochenende für Ausflüge, Besuche bei Freunden oder Verwandten oder auch für sportliche Herausforderungen nutzen.
Insbesondere dann, wenn sich verschiedene Verkehrsteilnehmer auf den Straßen befinden, sollten alle auf erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme achten, um Verkehrsunfälle und damit einhergehende Verletzungen oder schwere Sachschäden möglichst verhindern zu können.
Mit ein paar Hinweisen läuten wir heute ein hoffentlich unfallfreies, ruhiges Wochenende ein:
Motorrad/Moped:
Sollten Sie nach einem langen Winter an diesem Wochenende erstmals eine Ausfahrt mit dem Motorrad geplant haben oder ein neu erworbenes Fahrzeug erstmalig ausführen wollen: Überprüfen Sie die technische Beschaffenheit ihres Motorades oder Mopeds und seine volle Funktionsfähigkeit!
Unternehmen Sie zu Beginn eher kürzere Ausfahrten, um sich wieder an die Eigenart des Fahrzeuges, die entsprechende Fahrweise oder auch die Wahl der richtigen Geschwindigkeit heranzutasten. Regelmäßig sollten auch fahrzeugspezifische Fahrkurse besucht werden, um nach einer längeren Pause die fahrerischen Fertigkeiten aufzufrischen oder ausbauen zu können.
Vergessen Sie bei ihren Ausfahrten auch nicht auf die richtige Ausrüstung: Schutzbekleidung sollte nicht unbedingt farblich zum Motorrad passen sondern in erster Linie funktional und sicher sein. Ein perfekt sitzender Helm, Handschuhe, Protektoren, das passende Schuhwerk und eine Warnweste sollten immer zur Grundausstattung gehören, um von anderen Verkehrsteilnehmer gut wahrgenommen zu werden und bei einem Unfall Gesundheitsschäden vorzubeugen.
Fahrräder:
Auf dem Fahrrad die Gegend erkunden und der Gesundheit etwas Gutes tun! Dem spricht nichts entgegen, wenn man sich auch als Radfahrer an die verkehrsrechtlichen Bestimmungen hält. Nutzen Sie vorhandene Radwege oder informieren Sie sich vor Beginn über die bestehenden Fahrradwege in Ihrer Umgebung!
Grundsätzlich gilt für Radfahrer:
• Radfahrer dürfen nur auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen oder in Begegnungszonen
nebeneinander fahren. Auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr ist das Nebeneinanderfahren nur bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern erlaubt.
• Kinder unter zwölf Jahren dürfen ein Fahrrad nur unter Aufsicht einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, oder mit behördlicher Bewilligung lenken.
• Radfahrer, die auf dem Fahrrad Personen mitführen, müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ist die mitgeführte Person noch nicht acht Jahre alt, so muss für sie ein eigener, der Größe des Kindes entsprechender Sitz vorhanden sein.
• Kinder unter 12 Jahren müssen beim Rad fahren, beim Transport in einem Fahrradanhänger oder wenn sie auf einem Fahrrad mitgeführt werden, einen Sturzhelm tragen!
• Wichtig: Auch beim Radfahren ist das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung verboten!
Inlineskates/ Rollschuhe:
Warum nicht auch einmal das Fahrrad gegen Inline-Skates tauschen und damit einmal um den See oder auf der Lieblings- Laufstrecke fahren? Gute Idee, aber auch hier gelten verkehrsrechtliche Vorschriften, die es einzuhalten gilt:
• Das Rollschuhfahren ist auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen erlaubt.
• Auf der Fahrbahn ist das Fahren mit Rollschuhe grundsätzlich verboten, außer
-- In Radfahranlagen (ausgenommen Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes)
-- In Wohnstraßen, Begegnungszonen und Fußgängerzonen und
-- Auf Fahrbahnen, die vom Verbot des Spielens auf der Fahrbahn ausgenommen wurden sowie
-- Auf Fahrbahnen, auf denen durch Verordnung der zuständigen Behörde das Fahren mit Rollschuhen
zugelassen wurde.
• Kinder unter zwölf Jahren dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (ausgenommen in Wohnstraßen) nur mit Rollschuhen fahren, wenn sie von einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, beaufsichtig werden.
• Unter 12 Jahren dürfen Sie alleine fahren, wenn sie Inhaber eines Radfahrausweises sind.
Bei der Benützung von Radfahranlagen müssen sich auch Rollschuhfahrer an die vorgeschriebene Fahrtrichtung halten und die für Radfahrer geltenden Vorschriften beachten. Außerdem muss auch auf Skates darauf geachtet werden, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden oder zu behindern und ihre Geschwindigkeit dementsprechend anzupassen.
Egal ob nun mit dem PKW, dem Motorrad, einem Fahrrad oder einem sonstigen Fahrzeug oder Sportgerät:
• Gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer sorgen für einen ruhigen geordneten Verkehrsfluss
und verhindern Unfälle
• Achten Sie auf die Beschaffenheit der Fahrbahn und passen Sie ihre Geschwindigkeit den Straßen – und
Sichtverhältnissen an!
• Halten Sie genügend Abstand zu dem vor Ihnen fahrenden Fahrzeug ein. So können Sie bei einem
unvermittelten Ablenken oder Anhalten entsprechend reagieren und Auffahrunfälle vermeiden!
• Hände weg vom Steuer, wenn sie bewusstseinsverändernde Substanzen wie insbesondere Alkohol oder
Medikamente zu sich genommen haben – diese verringern ihre Aufmerksamkeit und ihr
Konzentrationsvermögen
• Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung! Auch das Hantieren am Handy ist verboten!
• Halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen – so steht einem ungetrübten Fahrvergnügen
nichts mehr im Wege!
"Die allgemeinen Verhaltensregeln in Bezug auf #Covid19 gelten auch für den Straßenverkehr: Abstand halten und umsichtig unterwegs sein" so der Leiter der Landesverkehrsabteilung, Oberst Wolfgang Staudacher.
Bleiben Sie aufmerksam und achten Sie auf die anderen Verkehrsteilnehmer! Nur so können Verkehrsunfälle vorgebeugt werden und sie kommen sicher und wohlbehalten an Ihr Ziel!
Wir wünschen gute und unfallfreie Fahrt!
Artikel Nr: 343241
vom Freitag,
29.Mai 2020,
18:10 Uhr.
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