Grenzübergänge – Neuerungen

Mit 00:00 Uhr des 4. Juni 2020 ist die Einreise nach Österreich aus den Nachbarländern (ausgenommen Italien) ohne nachstehende Quarantäne oder Gesundheitschecks wieder möglich. Die Grenzkontrollen bleiben teilweise aufrecht. Mit 6. Juni 2020 sind alle Grenzübergänge zu Slowenien uneingeschränkt geöffnet.

Die Grenzen zu den Nachbarländern (Slowenien, Slowakei, Ungarn, Tschechien, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein) mit Ausnahme von Italien können mit oben angeführtem Datum ohne Gesundheitstests oder Quarantäne-Maßnahmen in Richtung Österreich passiert werden. Gesundheitschecks bei der Einreise werden bei jenen Personen vorgenommen, die nicht aus einem Nachbarland Österreichs einreisen wollen bzw. in den letzten 14 Tagen in einem anderen Land aufhältig waren. Die fremdenpolizeilichen Grenzkontrollen zu Ungarn, Slowenien und Italien bleiben allerdings aufrecht. Die Grenzkontrollen zu Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, Slowakei und der Schweiz sind aufgehoben.

Mit 6. Juni 2020 werden die im Rahmen von Covid-19 verordneten Einschränkungen an den Grenzübergängen zu Slowenien aufgehoben. Mit 00:00 Uhr sind alle Grenzübergänge zu Slowenien geöffnet und uneingeschränkt passierbar. Die Grenzkontrollen bleiben aufrecht.

Im Überblick:

- Grenzkontrollen zu Ungarn, Slowenien, Italien aufrecht
- Grenzkontrollen zu Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, Schweiz aufgehoben
- Einreise nach Österreich aus Nachbarländern (ausgenommen Italien) ohne anschließender Quarantäne möglich
- Keine Gesundheitschecks bei der Einreise nach Österreich aus Nachbarländern(ausgenommen Italien)
- Gesundheitschecks bei Einreise nach Österreich, wenn Person aus einem nicht Nachbarland einreisen möchte

Informationen zur Ein- und Ausreise sowie aktuelle Hinweise zu anderen Ländern finden Sie auf der Webseite des Außenministeriums:


Artikel Nr: 343476
vom Donnerstag,  04.Juni 2020,  08:55 Uhr.

Reaktionen bitte an die Redaktion. 

Teilen

BMI - Heute

Tag der Polizei

Innenminister Gerhard Karner beim Tag der Polizei.

© BMI/Karl Schober

Ein großes Informationsangebot am Wiener Minoritenplatz wurde am 26. Oktober 2024 unter anderem mit Vorführungen des EKO Cobra, der WEGA, der Polizeidiensthundeeinheit und der Polizeimusik abgerundet.


INTERNATIONALES & EU

Dialog mit nordafrikanischen Partnern

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops.

© BMI

Die EU-Asylagentur und die BMI-Abteilung V/B/8 organisierten einen Workshop und Studienbesuch hinsichtlich der Etablierung nationaler Asylsysteme mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern seitens nordafrikanischer Partnerstaaten, der Arabischen Liga, EU-Mitgliedstaaten sowie UNHCR in Wien.

PARTEIENVERKEHR

Parteienverkehr gibt es bei der LPD Steiermark ausschließlich am Standort Parkring 4, 8010 Graz (Ämtergebäude)

Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr

Amtsarzt: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Im Bereich des Verkehrsamtes der LPD Steiermark sind Führerschein- und Zulassungsangelegenheiten, Vorsprechen bzw. Antragstellungen ausschließlich mit Termin möglich. Die selbständig unter „Online-Terminreservierung Behördenweg – Terminvereinbarung“ zu vereinbaren.

Für die Abholung von Führerscheinen ist KEIN TERMIN notwendig. Diese ist von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 12:30 Uhr möglich.

Hier kommen Sie zur Online-Terminreservierung Behördenweg.

Achtung: KEIN Parteienverkehr am Standort Straßganger Straße!


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .