Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels informieren wir über aktuelle Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes und appellieren an die Vernunft.
Die wesentlichen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 bleiben unverändert. Grundsätzlich besteht auch zu Silvester ein Verbot der Verwendung von Pyrotechnik (Kategorie F2) im Ortsgebiet, jedoch können Bürgermeister mittels Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes vom Verbot ausnehmen. Für das Stadtgebiet von Graz wurde keine derartige Verordnung erlassen, womit das Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (zB übliche Feuerwerksraketen, Batteriefeuerwerke, etc.) im Ortsgebiet von Graz ausnahmslos verboten ist. Darüber hinaus ist generell zu beachten, dass Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenanstalten, Gotteshäusern, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten (auch außerhalb des Ortsgebietes) bzw. in der Nähe von Tankstellen nicht verwendet werden darf. Größere bzw. professionelle Feuerwerke (Kategorie F3 und F4) sind ohnehin nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt.
Im Überblick:
Kategorie F1 (ab 12 Jahren)
Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, Verwendung innerhalb von Wohngebäuden möglich (Bsp. Wunderkerzen, Partyknaller, Tischfeuerwerke, Knallerbsen)
Kategorie F2 (ab 16 Jahren)
Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, Verwendung im Freien (Bsp. Knallfrösche, Vulkan-Fontäne, Römische Lichter)
Kategorie F3 (ab 18 Jahren und Bewilligung)
Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen (Bsp. Wirkungsstarke Raketen, Feuerwerke bei privaten Veranstaltungen)
Kategorie F4 (ab 18 Jahren und Bewilligung)
Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen (Bsp. Wasser-Feuerwerke, Fächersonnen, Feuerwerke bei größeren Veranstaltungen)
Bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz drohen empfindliche Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen. Doch darüber hinaus gibt es speziell im heurigen Jahr viele gute Gründe, um auf ein Feuerwerk zu verzichten: Denn neben der Gefahr schwerer Verletzungen und dem persönlichen Leid von Mensch und Tier durch übermäßigen Lärm, schont ein Verzicht auf Feuerwerk nicht nur Geldbörse und Umwelt, sondern auch unsere Gesundheit.
Die Polizei wird auch im heurigen Jahr zum Jahreswechsel wieder verstärkt präsent sein, um die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes zu überwachen.
Artikel Nr: 353822
vom Dienstag,
29.Dezember 2020,
11:04 Uhr.
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