Schutzzone im Volksgartenpark

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Bereich der Schutzzone im Grazer Volksgartenpark

Die kriminal- und sicherheitspolizeiliche Lage im öffentlichen Raum wird einer laufenden Evaluierung unterzogen. Bei einer Analyse des Volksgartenparks zeigte sich nun ein deutlicher Anstieg an Suchtmitteldelikten. Somit wird die Schutzzone in diesem Bereich erneut verordnet.

Bereits im Jahr 2019 bis 2020 gab es eine Schutzzone im Bereich Volksgartenpark. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde der Antrag einer neuerlichen Einführung der Schutzzone (§36 a SPG) beantragt und stattgegeben. Die neue Verordnung tritt mit 15. Juli 2024, 00:00 Uhr, in Kraft und ist vorerst für die Dauer von sechs Monaten gültig. Sie dient in erster Linie dem Zweck, Minderjährige vor strafbaren Handlungen zu schützen.

Bedeutung einer Schutzzone

Die Polizei ist ermächtigt, Personen das Betreten dieser Zonen zu untersagen und sie gegebenenfalls wegzuweisen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass diese strafbare Handlungen nach dem Strafgesetz, Verbotsgesetz oder dem Suchtmittelgesetz begehen werden. Wer trotz eines Betretungsverbotes die Schutzzone betritt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe rechnen.


Artikel Nr: 430095
vom Freitag,  12.Juli 2024,  12:52 Uhr.

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