Mit 18. Mai 2020 nehmen die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA), die Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA) und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Steiermark, in Graz und das Polizeikommissariat in Leoben wieder den Parteienverkehr auf.
NEUERUNG: Mit 6. Juli 2020 findet der Parteienverkehr wie gewohnt ohne Terminvergabe (ausgenommen Polizeikommissariat Leoben) statt. Die Sicherheitsmaßnahmen rund um COVID-19 bleiben aufrecht.
Allgemein für alle angeführten Ämter:
• Der Parteienverkehr findet ab 6. Juli 2020 ohne zuvor erfolgter telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung (ausgenommen Polizeikommissariat Leoben) statt. Einlasskontrollen werden durchgeführt.
• Der Zutritt zu den Ämtern ist nur mit einer den Mund- u. Nasenbereich abdeckenden Schutzmaske erlaubt.
• Der Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen ist einzuhalten.
• Der Zutritt ist nur den geladenen Parteien gestattet (keine Begleitpersonen).
• Plakate, Wegweiser und Abstandsmarkierungen werden angebracht.
• Um eine größere Menschenansammlung vor den Ämtern zu vermeiden, darf um pünktliches Erscheinen zu den vereinbarten Terminen ersucht werden.
• Ausdrücklich darf darauf hingewiesen werden, dass Anbringen an alle Behörden auch postalisch oder per E-Mail eingebracht werden können. Ausgenommen davon ist die Bearbeitung von E-Card-Fotos, diese ist nur im Rahmen des Parteienverkehrs möglich.
Speziell für das Ämtergebäude in 8011 Graz, Parkring 4 (SVA, FGA und BFA):
• Der Parteienverkehr findet von Montag bis Mittwoch und am Freitag in der Zeit zwischen 08:00 und 13:00 Uhr statt, am Donnerstag, in der Zeit zwischen 08:00 und 15:00 Uhr.
Am Donnerstag werden seitens der FGA ausschließlich Erledigungen bezüglich E-Card-Foto-Bearbeitung, elektronischer Verpflichtungserklärung und VISA vorgenommen.
• Am Haupteingangstor vor dem Ämtergebäude werden, mit dem Namen der jeweiligen Behörde beschriftete Korridore eingerichtet.
• Für die notwendige Handhygiene wird ein kontaktloser Desinfektionsspender vor dem Haupteingang zur Verfügung stehen.
• Im Ämtergebäude wird ein gekennzeichnetes Einbahnsystem eingerichtet. Der Zutritt zum Objekt erfolgt am Haupttor, das Verlassen durch den Ausgang im Zufahrtsbereich.
Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA) – Terminvergabe zwischen 08:00 und 15:00 Uhr:
Foto – e-card – Bearbeitung Graz TelNr.: 059133/60 – 2623
Elektronische Verpflichtungserklärungen und VISA Graz TelNr.: 059133/60 2620
Foto – e-card – Bearbeitung Leoben TelNr.: 059133/66 – 2623
Elektronische Verpflichtungserklärungen und VISA Leoben TelNr.: 059133/66 5403
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA):
Strafamt: TelNr.: 059133/60 6110
LPD-ST-SVA-Strafamt@polizei.gv.at
Führerscheinstelle: TelNr.: 059133/60 6211
LPD-ST-SVA-Verkehrsamt@polizei.gv.at
Zulassungsstelle: TelNr.: 059133760 6220
LPD-ST-SVA-Verkehrsamt@polizei.gv.at
Strafregister, Waffenwesen, Pyrotechnik: TelNr.: 059133/60 6322
LPD-ST-SVA-Sicherheitsverwaltung@polizei.gv.at
Verein- und Versammlungswesen: TelNr.: 051933/60 6330
LPD-ST-SVA-Sicherheitsverwaltung@polizei.gv.at
BFA Regionaldirektion Steiermark:
Sauraugasse 1, 8010 Graz, Parteienverkehr im Ämtergebäude Parkring 4
Hotline Terminvergabe: +43 59133 65 7090
BFA-RD-ST-Einlaufstelle@bmi.gv.at
BFA Außenstelle Graz:
Triester Straße 393, 8055 Graz
Hotline Terminvergabe: +43 059133/65 7590
BFA-ASt-Graz-Einlaufstelle@bmi.gv.at
BFA Außenstelle Leoben:
Prettachstraße 51, 8700 Leoben
Hotline Terminvergabe: +43 059133/65 7490
BFA-ASt-Leoben-Einlaufstelle@bmi.gv.at
Polizeikommissariat Leoben (PK-Leoben) – Terminvergabe zwischen 08:00 – 13:00 Uhr:
• Foto e-Card Angelegenheiten
T: 059133/66 2623
E-Mail: lpd-st-fga-fremdenpolizei-leoben@polizei.gv.at
• Fremdenpolizeiliche Angelegenheiten
T: 059133/66 5401 oder 5403
E-Mail: lpd-st-fga-fremdenpolizei-leoben@polizei.gv.at
• Führerschein- und Zulassungsangelegenheiten:
T: 059133/66 5212
E-Mail: PK-ST-Leoben-Buergerservice@polizei.gv.at
• Strafregisterbescheinigungen, Versammlungs-, Veranstaltungsangelegenheiten
T: 059133/66 5551
E-Mail: PK-ST-Leoben-Buergerservice@polizei.gv.at
• Vereins-, Waffen-, Sprengmittel-, Pyrotechnikangelegenheiten:
059133/66 5312
E-Mail: PK-ST-Leoben-Buergerservice@polizei.gv.at
• Strafamtsangelegenheiten:
T: 059133/66 5123 oder 5111
E-Mail: PK-ST-Leoben-Verwaltungspolizei@polizei.gv.at
Speziell für das Polizeikommissariat Leoben:
• Die Eingangstüre zum Amtsgebäude bleibt verschlossen, die vorangemeldeten Parteien werden persönlich am Eingang abgeholt.
Bezirkshauptmannschaften der Steiermark:
Am 15. Mai 2020 beginnt in den Bezirkshauptmannschaften die Wiederaufnahme des Parteienverkehrs gegen vorherige telefonische Vereinbarung.
Terminvereinbarungen sind bereits möglich, wenn es keine postalische, online- oder telefonische Erledigung eines Anliegens gibt oder ein persönliches Erscheinen zur Identifikation notwendig ist.
Artikel Nr: 342553
vom Donnerstag,
14.Mai 2020,
16:05 Uhr.
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