Vor rund einem Jahr verfügte die Landespolizeidirektion Steiermark erstmals zwei zeitlich begrenzte Schutzzonen für den Volksgarten sowie den Metahofpark, welche im September des Vorjahres für weitere sechs Monate verlängert wurden. Nun zieht die Behörde nach einem Jahr Bilanz und verordnet eine neue Schutzzone für Teile des Stadtparks.
Die mit 6. März 2019 verordneten Schutzzonen waren jeweils mit dem Zweck verfügt worden, Minderjährige vor strafbaren Handlungen zu schützen, den öffentliche Drogenhandel zu bekämpfen und das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen in öffentlichen Parks zu steigern. Mit Erfolg, wie eine durchgeführte Auswertung nach zeitlichem Ablauf der Verordnungen nun zeigt.
Schutzzonen als Erfolgsmodell
Im vergangenen Jahr (März 2019 bis Ende Februar 2020) sprach die Polizei insgesamt mehr als 550 Betretungsverbote für die beiden Schutzzonen aus. Zudem nahmen Polizisten in Summe 86 Personen fest, stellten 360 Mal Suchtmittel sicher und erstatteten mehr als 1.000 Anzeigen wegen verschiedenster Delikte (davon rund 320 in Zusammenhang mit Suchtmitteln).
Eine genaue Betrachtung des Einsatzverlaufes zeigt auch, dass der bei Einführung der Schutzzonen gesetzlich normierte Zweck und die polizeilichen Ziele erreicht wurden. Zudem ist innerhalb der beiden Schutzzonen im Verordnungszeitraum ein massiver Rückgang bei Betretungsverboten (-80%) sowie den Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz (-90%) festzustellen. Eine neuerliche Verlängerung der beiden gemäß Gesetz automatisch auslaufenden Verordnungen für den Volksgarten und den Methofpark ist daher derzeit nicht möglich. Seitens der Grazer Polizei wird es jedoch auch weiterhin Schwerpunktkontrollen in diesem Bereich geben. Zudem wird die Lage fortlaufend evaluiert, weshalb bei dementsprechender Entwicklungen auch schnellstmöglich mit neuerlichen Verordnungen reagiert werden kann.
Stadtpark zur Schutzzone erklärt
Auch der Stadtpark wurden im Laufe des vergangenen Jahres, wie angekündigt, genau beobachtet. Aufgrund der dort vorliegenden Situation und rund 850 festgestellten strafbaren Handlungen (davon 650 Suchtmittel-Delikte) im Beobachtungszeitraum, werden nun Teile des Stadtparks mit Beginn 9. März 2020 zur Schutzzone erklärt (die behördliche Verordnung mit Details und Grafik entnehmen Sie bitte dem Anhang). Mit ergänzenden Schwerpunktkontrollen des Stadtpolizeikommandos Graz wird auch hier vermehrt zu rechnen sein. Damit soll, neben generellen Kontrollen im Rahmen des Streifendienstes, auch hier das Erfolgsmodell der Schutzzonen zur Umsetzung gelangen.
Wen trifft die Schutzzone?
Die Polizei ist laut dem Sicherheitspolizeigesetz berechtigt, Personen aus einer Schutzzone wegzuweisen. Personen können aufgrund von bestimmten Tatsachen weggewiesen werden, wenn der Verdacht besteht, dass die Person weitere Straftaten, wie beispielsweise im Bereich des Suchtmittelgesetzes, begehen könnten. Personen, die sich nicht an die Wegweisung halten, müssen mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro, im Wiederholungsfall von bis zu 4.600 Euro rechnen.
Artikel Nr: 339890
vom Freitag,
06.März 2020,
07:30 Uhr.
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