Sicherheitsbereich am 1. März 2020

Foto

Für das Bundesligaspiel zwischen SK Puntigamer Sturm Graz gegen FK Austria Wien am 1. März 2020 wird ein Sicherheitsbereich errichtet.

Die Landespolizeidirektion Steiermark hat für das Fußball-Bundesligaspiel zwischen dem SK Sturm Graz und dem FK Austria Wien am 01.03.2020 mittels Verordnung einen Sicherheitsbereich gem. § 49 a Abs. 1 SPG erlassen:

Die Landespolizeidirektion Steiermark, SVA, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich um die Merkur Arena.

Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge:
Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse - Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu 500 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.


Artikel Nr: 339574
vom Freitag,  28.Februar 2020,  13:47 Uhr.

Reaktionen bitte an die Redaktion. 

Teilen

BMI - Heute

Tag der Polizei

Innenminister Gerhard Karner beim Tag der Polizei.

© BMI/Karl Schober

Ein großes Informationsangebot am Wiener Minoritenplatz wurde am 26. Oktober 2024 unter anderem mit Vorführungen des EKO Cobra, der WEGA, der Polizeidiensthundeeinheit und der Polizeimusik abgerundet.


INTERNATIONALES & EU

Dialog mit nordafrikanischen Partnern

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops.

© BMI

Die EU-Asylagentur und die BMI-Abteilung V/B/8 organisierten einen Workshop und Studienbesuch hinsichtlich der Etablierung nationaler Asylsysteme mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern seitens nordafrikanischer Partnerstaaten, der Arabischen Liga, EU-Mitgliedstaaten sowie UNHCR in Wien.

PARTEIENVERKEHR

Parteienverkehr gibt es bei der LPD Steiermark ausschließlich am Standort Parkring 4, 8010 Graz (Ämtergebäude)

Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr

Amtsarzt: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Im Bereich des Verkehrsamtes der LPD Steiermark sind Führerschein- und Zulassungsangelegenheiten, Vorsprechen bzw. Antragstellungen ausschließlich mit Termin möglich. Die selbständig unter „Online-Terminreservierung Behördenweg – Terminvereinbarung“ zu vereinbaren.

Für die Abholung von Führerscheinen ist KEIN TERMIN notwendig. Diese ist von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 12:30 Uhr möglich.

Hier kommen Sie zur Online-Terminreservierung Behördenweg.

Achtung: KEIN Parteienverkehr am Standort Straßganger Straße!


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .