Parteienverkehr in Amtsgebäuden

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Sujet (c) LPD Stmk © LPD

Wichtige Maßnahmen in Zusammenhang mit Covid-19!

Die Landespolizeidirektion Steiermark informiert nachfolgend über wichtige Punkte im Zusammenhang mit dem Parteienverkehr in steirischen Polizeidienststellen sowie Gebäuden und Ämtern der Sicherheitsbehörden.

Für den Bereich der Landespolizeidirektion Steiermark werden ab 9. November 2020 im Hinblick auf die Verhinderung einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus folgende Maßnahmen getroffen, die insbesondere für Behördenwege, amtliche Vorbringen oder Kontaktaufnahmen mit Sicherheitsbehörden sowie Polizeidienststellen für Bürgerinnen und Bürgern relevant sind:

Persönliche Kontaktaufnahme in Polizeidienststellen:

Der Parteienverkehr bleibt grundsätzlich weiterhin möglich, ist aber auf das dringend notwendige Maß zu reduzieren. Anfragen oder Auskünfte, die kein persönliches Erscheinen erfordern, sollen telefonisch erfolgen.
• Es wird dringend ersucht, Termine vorab telefonisch oder via E-Mail zu vereinbaren.
• Das Betreten von Polizeidienststellen sowie Behörden und Ämtern der Sicherheitsverwaltung ist nur unter Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes zulässig.
Eine Ausgabe von MNS-Masken ist behördlicherseits derzeit nur beschränkt möglich – bitte bringen Sie aus diesem Grund Ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz mit!
Auch wenn Plexiglastrennwände, fixe Glaswände oder sonstige bauliche Schutzmaßnahmen vorhanden sind, ist in amtlichen Räumen für die Dauer des Aufenthaltes unbedingt ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Im Zugangs- und Wartebereich ist der erforderliche Mindestabstand UNBEDINGT einzuhalten!

Anhaltevollzug (Polizeianhaltezentren, Verwahrungsräume in den Dienststellen, Anhaltezentrum Vordernberg – NICHT Justizanstalten (siehe hierzu BMJ)):

• Die Neuaufnahmen von Personen, welche eine Ersatzfreiheitsstrafe im Sinne des § 16 VStG anzutreten haben, ist unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich.
• Bei freiwilligem Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe wird zuvor Rücksprache mit der zuständigen Strafbehörde gehalten bzw. ist eine Covid-19-Untersuchung erforderlich.
• Besuche von Angehaltenen oder das Abgeben von Wäsche oder sonstigen Gegenständen für Angehaltene ist bis auf weiteres nicht möglich
• Für den Bereich des Anhaltezentrums Vordernberg können Beratungen durch NGO´s bis auf weiteres nicht durchgeführt werden.

Polizeiärztlicher Dienst:

Der Parteienverkehr im Polizeiärztlichen Dienst erfolgte nach Erfordernis und nach unbedingter vorangegangener telefonischer Terminvereinbarung.


Für alle Dienststellen und Ämter im Wirkungsbereich der Landespolizeidirektion Steiermark gilt grundsätzlich immer:


Achten Sie auf die allgemeingültigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen!

Diese umfassen:
• Häufiges, gründliches Händewaschen
• Verwendung von vorhandenem Desinfektionsmittel in und vor amtlichen Gebäuden
• Einhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter! Dies umfasst einerseits den Zugangsbereich als auch sämtliche Bereiche bzw. Begegnungszonen in den Gebäuden und Ämtern.
• Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes! Das Betreten allein mit einem sogenannten "Gesichtsschild" ist nicht zulässig.
• Wenn Sie sich krank fühlen – bleiben Sie zu Hause!

Kontaktadressen für Graz:

Strafamt: lpd-st-sva-strafamt@polizei.gv.at
Telefonisch die am jeweiligen Schreiben angebrachte Telefonnummer oder 059133-60 6110

Führerscheinstelle / Zulassungsstelle: lpd-st-sva-verkehrsamt@polizei.gv.at
Telefonnummer: 059133-60 6211 bzw. 059133-60 6220

Vereins-, Versammlungswesen: lpd-st-sva-sicherheitsverwaltung@polizei.gv.at
Telefonnummer: 059133-60 6330 bzw. 059133-60 6331

Waffenwesen / Strafregister: lpd-st-sva-sicherheitsverwaltung@polizei.gv.at
Telefonnummer: 059133-60 6324

E-Card Fotoerfassung:
Telefonnummer: 059133-60 2623

Visa-Angelegenheiten/Verpflichtungserklärungen:
Telefonnummer: 059133-60 2620

Kontaktadressen für Leoben:

Führerschein- / Zulassungsstelle: pk-st-leoben-buergerservice@polizei.gv.at
Telefonnummer: 059133-66 5212

Vereins-, Versammlungs-, Waffen-, Sprengmittel-, Pyrotechnikangelegenheiten:
pk-st-leoben-buergerservice@polizei.gv.at
Telefonnummer: 059133-66 5551

Strafamt: pk-st-leoben-verwaltungspolizei@polizei.gv.at
Telefonnummer: 059133-66 5123 bzw. 059133-66 5111

E-Card Fotoerfassung/Visaangelegenheiten: 059133-66 2623


Artikel Nr: 351681
vom Freitag,  06.November 2020,  11:33 Uhr.

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PARTEIENVERKEHR

Parteienverkehr gibt es bei der LPD Steiermark ausschließlich am Standort Parkring 4, 8010 Graz (Ämtergebäude)

Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr

Amtsarzt: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Im Bereich des Verkehrsamtes der LPD Steiermark sind Führerschein- und Zulassungsangelegenheiten, Vorsprechen bzw. Antragstellungen ausschließlich mit Termin möglich. Die selbständig unter „Online-Terminreservierung Behördenweg – Terminvereinbarung“ zu vereinbaren.

Für die Abholung von Führerscheinen ist KEIN TERMIN notwendig. Diese ist von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 12:30 Uhr möglich.

Hier kommen Sie zur Online-Terminreservierung Behördenweg.

Achtung: KEIN Parteienverkehr am Standort Straßganger Straße!


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .