Nachruf: Bischof Dr. Johann Weber

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© LPD

In kameradschaftlicher Verbundenheit gedenkt die Landespolizeidirektion Steiermark dem am 23. Mai 2020 verstorbenen Bischof Dr. Johann Weber.

Wiederaufnahme des Parteienverkehrs

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Mit 18. Mai 2020 nehmen die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA), die Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA) und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Steiermark, in Graz und das Polizeikommissariat in Leoben wieder den Parteienverkehr auf.

NEUERUNG: Mit 6. Juli 2020 findet der Parteienverkehr wie gewohnt ohne Terminvergabe (ausgenommen Polizeikommissariat Leoben) statt. Die Sicherheitsmaßnahmen rund um COVID-19 bleiben aufrecht.

Kriminalstatistik 2019

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Die Kriminalstatistik für das Jahr 2019 zeigt, dass die Polizei mehr als die Hälfte der Straftaten klären konnte. Insgesamt zeigt sich ein leichten Anstieg der Anzeigenzahlen, wobei in Zukunft große Herausforderungen in der Bekämpfung der Cyber-Kriminalität stehen auf dem Programm stehen.



BMI - Heute

Tag der Polizei

Innenminister Gerhard Karner beim Tag der Polizei.

© BMI/Karl Schober

Ein großes Informationsangebot am Wiener Minoritenplatz wurde am 26. Oktober 2024 unter anderem mit Vorführungen des EKO Cobra, der WEGA, der Polizeidiensthundeeinheit und der Polizeimusik abgerundet.


INTERNATIONALES & EU

Dialog mit nordafrikanischen Partnern

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops.

© BMI

Die EU-Asylagentur und die BMI-Abteilung V/B/8 organisierten einen Workshop und Studienbesuch hinsichtlich der Etablierung nationaler Asylsysteme mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern seitens nordafrikanischer Partnerstaaten, der Arabischen Liga, EU-Mitgliedstaaten sowie UNHCR in Wien.

PARTEIENVERKEHR

Parteienverkehr gibt es bei der LPD Steiermark ausschließlich am Standort Parkring 4, 8010 Graz (Ämtergebäude)

Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr

Amtsarzt: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Im Bereich des Verkehrsamtes der LPD Steiermark sind Führerschein- und Zulassungsangelegenheiten, Vorsprechen bzw. Antragstellungen ausschließlich mit Termin möglich. Die selbständig unter „Online-Terminreservierung Behördenweg – Terminvereinbarung“ zu vereinbaren.

Für die Abholung von Führerscheinen ist KEIN TERMIN notwendig. Diese ist von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 12:30 Uhr möglich.

Hier kommen Sie zur Online-Terminreservierung Behördenweg.

Achtung: KEIN Parteienverkehr am Standort Straßganger Straße!


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .